Akkreditierungsrichtlinien

Akkreditierungsrichtlinien

Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:Personen aus dem In- oder Ausland, die journalistische (auch  fotojournalistische) Tätigkeiten mit Bezug zur Musik erfüllen:

  • durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
  • durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor benannt ist und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist,
  • durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion,
  • mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die eine angemessene Reichweite vorweisen kann.
  • durch Vorlage eines Beleges, dass sie für eine Schülerzeitung arbeiten,
    durch Vorlage eines Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder
    durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer Schule.
  • Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

Die im Rahmen der Akkreditierung erhobenen Daten werden zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrags und zur Klärung von Rückfragen verarbeitet und genutzt werden. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben!

Personengruppen, die nicht akkreditiert werden können:

  • Personen ohne journalistische Legitimation
  • Personen mit einem schriftlichen Auftrag eines Freien Journalisten
  • Personen, die lediglich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind